Mobiles Arbeiten und dessen besondere Anforderungen an das Arbeitsrecht

– Unsere Serie zum Thema Arbeitsrecht und die Anforderungen von heute und morgen (Teil I)

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Wissensarbeitern und Fachkräften aus dem IT-Bereich stoßen wir immer wieder auf Unklarheiten und Unsicherheiten unserer Kunden in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen. Deshalb möchten wir auch in unserem Blog darüber berichten und auf einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt, hinweisen.*

Im ersten Teil unserer Beitragsserie werden wir uns mit der Rechtlage beim mobilen Arbeiten auseinandersetzen.

Vernetzt, flexibel, digital und mobil

Im Austausch mit unseren IT-affinen Kunden spüren wir die Veränderungen im täglichen Arbeiten der Menschen. Alles wird vernetzter, flexibler, digitaler und vor allem mobiler. Experten schätzen, dass mobiles Arbeiten bis 2025 (in 9 Jahren!) bei rund einem Drittel der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsform sind wird [1].

Arbeitszeitgesetz als wichtige Grundlage für das mobile Arbeiten

Beim mobilen Arbeiten ist speziell das Arbeitszeitgesetz zu beachten. So gilt die bloße Erreichbarkeit des Mitarbeiters, innerhalb dessen es zu keinem Arbeitseinsatz kommt, nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Ist der Arbeitnehmer währenddessen allerdings mit Kunden im Gespräch oder beantwortet E-Mails für das Unternehmen, gehört dies zur Arbeitszeit und ist damit vergütungspflichtig. Aufpassen sollten Arbeitgeber insbesondere dann, wenn Beschäftigte nach der Arbeit im Büro, noch unterwegs oder zu Hause für das Unternehmen tätig sind z.B. E-Mails beantworten. Denn nach aktueller Rechtslage unterbricht dies die einzuhaltende Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Ausnahmen für solche Kleinigkeiten gibt es bisher nicht.

Änderungen des Gesetzes sind dringend notwendig

Demnach braucht es auch im Bereich des mobilen Arbeitens Änderungen bzw. Aktualisierungen des vorhandenen Arbeitsrechts. Nur so kann ein modernes und mobiles Arbeiten ermöglicht werden.

In der täglichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden entwickeln wir Konzepte für das agile Personalmanagement, insbesondere auch Personal- und Führungsinstrumente, die den Anforderungen junger Unternehmen und den Bedürfnissen der Mitarbeiter in der Wissensarbeit entsprechen.

*Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gibt lediglich eine Orientierung zur Rechtslage.

 

Quelle:

[1] Simon, O. & Koschker, M. (2015): Bedingt zukunftstauglich. Human Resources Manager. 08/09 2015.