New Work und Arbeitsrecht – Zusammenfassung unserer Beitragsreihe
„New Work“ und Arbeitsrecht bildete den Schwerpunkt unserer kleinen Beitragsreihe. Wir zeigten, dass sich das Personalmanagement intensiv damit befassen muss, rechtssichere Lösungen in der Balance zwischen individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter und den Verpflichtungen und Interessen der Arbeitgeber zu finden.
Es ging dabei um
- mobiles Arbeiten und dessen besondere Anforderungen an insbesondere an das Arbeitszeitgesetz, z. B. bzgl. der Ruhezeiten oder der Erreichbarkeit. Unternehmen finden Antworten durch neue, flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit.
- das Home Office als Weg, persönlichen Arbeitsstil, Kreativitätskurve und Privatleben mit den beruflichen Anforderungen in Balance zu bringen. Vor allem Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Datensicherheit bedürfen der formalen, arbeitsrechtlichen Regelung.
- Crowdworking führt zu einer grundsätzlich neuen Qualität des Verhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, deren Regelung sich gegenwärtig noch sehr im Ungewissen bewegt. Spannungsfelder entstehen durch die Verlagerung der Vertragsrisiken auf den Crowdworker und seinen damit verbundenen Freiheiten wie auch durch die sorgfältige Prüfung einer Scheinselbständigkeit durch den Auftraggeber und den Verlust des Arbeitnehmerschutzes auf Seiten des Crowdworkers.
- Telearbeit bringt ähnliche Fragen wie das Homeoffice mit sich. Besonders wichtig ist die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf ergonomische Arbeitsplätze, arbeitsmedizinische Beurteilung, das Weisungsrecht des Arbeitgebers sowie die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten.
Ein weiterer Aspekt des Themenfeldes New Work und Arbeitsrecht, bezieht sich auf die Frage: Muss ich mein Wissen mit anderen Kollegen teilen?
Folgendes Szenario: Ein neuer Mitarbeiter kommt in das Unternehmen und soll von einem langjährigen Kollegen eingearbeitet werden. Dieser hat durch seine lange Betriebszugehörigkeit viele Erfahrungen und Informationen über das Unternehmen und die Gepflogenheiten sammeln können. Darüber hinaus konnte er sich durch zahlreiche Weiterbildungen und Projekte ein sehr umfangreiches Fachwissen aneignen. Während der Einarbeitung erwischt er sich das ein oder andere Mal, dass er sich fragt, soll ich mein Wissen weitergeben oder lieber für mich behalten. Schließlich ist sein Wissen sein Alleinstellungsmerkmal.
Die Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Als Arbeitgeber wünschen Sie sich den regen Wissensaustausch zwischen Ihren Mitarbeitern. Um dies zu fördern, werden häufig firmeninterne Wissens-Plattformen bereitgestellt, auf denen sich die Mitarbeiter austauschen können.
Der Arbeitnehmer könnte jedoch ins Zweifeln geraten, ob sich der Wissensaustausch für ihn „auszahlt“. Denn er hat ein großes Interesse daran, sein Wissen für sich selbst einzusetzen. Dies macht ihn einzigartig, es ist der Wert, den er für das Unternehmen darstellt. Das Expertentum der Wissensarbeiter führt häufig zu Wettbewerbsvorteilen des Unternehmens. Damit wird Wissen auch zum internen Wettbewerbsvorteil, durch den sich ein Mitarbeiter von seinen Kollegen absetzen kann.
Wissensarbeit arbeitsrechtlich zu regeln ist keine einfache Sache. Das Arbeitsrecht kann nicht mehr, als Grundsätze und Eckpunkte zu formulieren.
Arbeitsrechtliche Vorgaben
„Im Unternehmen erworbenes Fachwissen in gewissem Umfang an Kollegen weiterzugeben, ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.“ [2] Die Einarbeitung eines neuen Kollegen in interne Prozesse gehört zu den normalen Betriebsabläufen. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht erwarten, dass alle Feinheiten und jedes Detail weitergegeben werden. (Es sei denn es handelt sich um einen Ausbilder!) Des Weiteren kann der Arbeitgeber keinen seiner Mitarbeiter dazu zwingen, dass dieser „[…] mühselig privat und auf eigne Kosten erworbenes Wissen anderen einfach so zur Verfügung zu stellen.“ [2]
Auch hier gilt: „Die Gedanken sind frei.“ – Solange die Arbeiten nicht spürbar beeinträchtigt werden, dürfte es schwer sein, einem Wissensarbeiter en Detail nachzuweisen, dass er Wissen zurückhält. Konflikte werden vermieden durch Teamgeist, gute Führung und die Anerkennung der individuellen Beiträge jedes einzelnen zum Gesamtergebnis.